Alarmsysteme

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Wissenswertes rund um die KfW-Maßnahmen zum Einbruchschutz

Wissenswertes zu den KfW-Maßnahmen

Förderberechtigte Antragsteller

Förderberechtigt sind folgende Antragsteller unabhängig des Alters:

√ Eigentümer oder Mieter (nach vorheriger Zustimmung des Eigentümers) einer Wohnung oder einem Ein-/Zweifamilienhaus mit max. 2 Wohneinheiten

√ Ersterwerber einer sanierten Wohnung oder eines sanierten Ein-/Zweifamilienhauses

√ aus Privatpersonen bestehende Wohnungseigentümergemeinschaften

√ Weitere Träger von Investitionsmaßnahmen wie Wohnungs-unternehmen/-genossenschaften, Bauträger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (in der erweiterten Kreditförderung)

Fördermaßnahmen “Altersgerecht umbauen”

Untenstehend befindet sich ein Auszug der förderfähigen Maßnahmen, die das Förderprogramm “Altersgerecht umbauen” (455) beinhaltet.

√ Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen und damit in Zusammenhang stehende Komponenten wie z. B.: Kamerasysteme, Panikschalter, intelligente Türschlösser mit personalisierten Zutrittsrechten.

√ Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-/Wohnungseingangstüren und Fenster

√ Einbau von Maßnahmen ohne gesonderte technische Anforderungen wie z. B. Türspione P

√ und weitere

Höhe und Inhalt des Investitionszuschusses

Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden einheitlich mit 10 % der förderfähigen Investitionssumme bezuschusst.

Die Investitionssumme beinhaltet sowohl Material- als auch Handwerkerkosten und muss mindestens 500 € betragen.

Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitions-kosten Zuschüsse von min. 50 € bis max. 1.500 €.

Durch die Kombination von Maßnahmen zum Einbruchschutz mit anderen Maßnahmen zur Erreichung des Standards ”Altersgerechtes Haus (= Maßnahmen zur Barrierereduzierung)” kann ein Gesamtzuschuss von bis zu 6.250 € erreicht werden.

Maßnahmen zum Einbruchschutz im Programm “Altersgerecht umbauen”

Zur Absicherung des (Eigen-)Heims gegen Einbrecher besteht die Möglichkeit, staatliche Förderungen bei der KfW zu beantragen.

Diese sind in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten erhältlich und in teils unter-schiedlichen Förderprogrammen integriert.

Inhalt dieser Broschüre ist das Förderprogramm “Altersgerecht Umbauen” (KfW-interne Bezeichung: “Investitionszuschuss 455”, “Kreditvariante 159”), das den Löwenanteil an Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beinhaltet und fördert. Informationen zu weiteren Förderprogrammen erhalten Sie direkt auf den Seiten der KfW.

Bei Bedarf können Sie uns gerne mit der Antragsstellung beauftragen.

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