Förderberechtigt sind folgende Antragsteller unabhängig des Alters:
√ Eigentümer oder Mieter (nach vorheriger Zustimmung des Eigentümers) einer Wohnung oder einem Ein-/Zweifamilienhaus mit max. 2 Wohneinheiten
√ Ersterwerber einer sanierten Wohnung oder eines sanierten Ein-/Zweifamilienhauses
√ aus Privatpersonen bestehende Wohnungseigentümergemeinschaften
√ Weitere Träger von Investitionsmaßnahmen wie Wohnungs-unternehmen/-genossenschaften, Bauträger, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (in der erweiterten Kreditförderung)
Untenstehend befindet sich ein Auszug der förderfähigen Maßnahmen, die das Förderprogramm “Altersgerecht umbauen” (455) beinhaltet.
√ Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen und damit in Zusammenhang stehende Komponenten wie z. B.: Kamerasysteme, Panikschalter, intelligente Türschlösser mit personalisierten Zutrittsrechten.
√ Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-/Wohnungseingangstüren und Fenster
√ Einbau von Maßnahmen ohne gesonderte technische Anforderungen wie z. B. Türspione P
√ und weitere
Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden einheitlich mit 10 % der förderfähigen Investitionssumme bezuschusst.
Die Investitionssumme beinhaltet sowohl Material- als auch Handwerkerkosten und muss mindestens 500 € betragen.
Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen Einbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitions-kosten Zuschüsse von min. 50 € bis max. 1.500 €.
Durch die Kombination von Maßnahmen zum Einbruchschutz mit anderen Maßnahmen zur Erreichung des Standards ”Altersgerechtes Haus (= Maßnahmen zur Barrierereduzierung)” kann ein Gesamtzuschuss von bis zu 6.250 € erreicht werden.
Zur Absicherung des (Eigen-)Heims gegen Einbrecher besteht die Möglichkeit, staatliche Förderungen bei der KfW zu beantragen.
Diese sind in Form von Zuschüssen oder zinsgünstigen Krediten erhältlich und in teils unter-schiedlichen Förderprogrammen integriert.
Inhalt dieser Broschüre ist das Förderprogramm “Altersgerecht Umbauen” (KfW-interne Bezeichung: “Investitionszuschuss 455”, “Kreditvariante 159”), das den Löwenanteil an Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beinhaltet und fördert. Informationen zu weiteren Förderprogrammen erhalten Sie direkt auf den Seiten der KfW.